Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 30 - Übertragung der Vermögenswerte von Kunden und Teilnehmern im Falle eines Entzugs der Zulassung

Artikel 30

Übertragung der Vermögenswerte von Kunden und Teilnehmern im Falle eines Entzugs der Zulassung

Ein Zulassungsantrag umfasst die Informationen zu dem von dem beantragenden Zentralverwahrer eingeführten Verfahren für eine unverzügliche und geordnete Abwicklung und Übertragung der Vermögenswerte von Kunden und Teilnehmern auf einen anderen Zentralverwahrer im Falle eines Entzugs seiner Zulassung.