Artikel 30
Übertragung der Vermögenswerte von Kunden und Teilnehmern im Falle eines Entzugs der Zulassung
Ein Zulassungsantrag umfasst die Informationen zu dem von dem beantragenden Zentralverwahrer eingeführten Verfahren für eine unverzügliche und geordnete Abwicklung und Übertragung der Vermögenswerte von Kunden und Teilnehmern auf einen anderen Zentralverwahrer im Falle eines Entzugs seiner Zulassung.