Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 23 - Einbuchung im Effektengiro

Artikel 23

Einbuchung im Effektengiro

Ein Zulassungsantrag umfasst Informationen zu den Buchungsverfahren, die die Einhaltung von Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 durch den beantragenden Zentralverwahrer sicherstellen.