Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 23 - Delegierte Verordnung 2017/392

Artikel 23

Einbuchung im Effektengiro

Ein Zulassungsantrag umfasst Informationen zu den Buchungsverfahren, die die Einhaltung von Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 durch den beantragenden Zentralverwahrer sicherstellen.