Artikel 23
Einbuchung im Effektengiro
Ein Zulassungsantrag umfasst Informationen zu den Buchungsverfahren, die die Einhaltung von Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 durch den beantragenden Zentralverwahrer sicherstellen.
Artikel 23
Einbuchung im Effektengiro
Ein Zulassungsantrag umfasst Informationen zu den Buchungsverfahren, die die Einhaltung von Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 durch den beantragenden Zentralverwahrer sicherstellen.