Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 25 - Integrität der Emission

Artikel 25

Integrität der Emission

Ein Zulassungsantrag umfasst die Informationen in Bezug auf die Regeln und Verfahren des beantragenden Zentralverwahrers zur Sicherstellung der Integrität von Wertpapieremissionen nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und Kapitel IX dieser Verordnung.