ANHANG I
Angaben, die im Antrag auf Anerkennung von Drittland-Zentralverwahrern enthalten sein müssen
(Artikel 25 Absatz 12 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014)
Allgemeine Angaben
Informationen |
Freitext |
Datum des Antrags |
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Unternehmensname der juristischen Person |
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Eingetragene Anschrift |
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Name der für den Antrag verantwortlichen Person |
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Kontaktdaten der für den Antrag verantwortlichen Person |
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Name der anderen für die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 durch den Drittland-Zentralverwahrer verantwortlichen Person(en) |
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Kontaktdaten der für die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 durch den Drittland-Zentralverwahrer verantwortlichen Person(en) |
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Angaben zur Identität der Aktionäre oder Gesellschafter mit Beteiligungen am Kapital des Drittland-Zentralverwahrers |
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Offenlegung der Gruppenstruktur, einschließlich aller Tochterunternehmen und Mutterunternehmen des Drittland-Zentralverwahrers |
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Verzeichnis der Mitgliedstaaten, in denen der Drittland-Zentralverwahrer Dienstleistungen erbringen will |
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Angaben zu den in Abschnitt A des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 aufgeführten Kerndienstleistungen, die der Drittland-Zentralverwahrer in der Union pro Mitgliedstaat erbringen will |
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Angaben zu den in Abschnitt B des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 aufgeführten Nebendienstleistungen, die der Drittland-Zentralverwahrer in der Union pro Mitgliedstaat erbringen will |
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Angaben zu allen sonstigen Dienstleistungen, die gemäß Abschnitt B des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erlaubt, aber dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, und die der Drittland-Zentralverwahrer in der Union pro Mitgliedstaat erbringen will |
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Die Währung oder Währungen, in der bzw. denen der Drittland-Zentralverwahrer abwickelt oder abwickeln will |
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Statistische Daten zu den Dienstleistungen, die der Drittland-Zentralverwahrer in der Union pro Mitgliedstaat erbringen will |
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Eine Bewertung der Maßnahmen, die der Drittland-Zentralverwahrer ergreifen will, um es seinen Nutzern zu ermöglichen, bestimmte einzelstaatliche Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats einzuhalten, in dem der Drittland-Zentralverwahrer seine Dienstleistungen erbringen will |
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Sofern der Drittland-Zentralverwahrer die in Abschnitt A Nummern 1 und 2 des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Kerndienstleistungen erbringen will, eine Beschreibung der Maßnahmen, die er ergreifen will, um es seinen Nutzern zu ermöglichen, die entsprechenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats einzuhalten, in welchem er die in Artikel 25 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Dienstleistungen erbringen will. |
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Regeln und Verfahren, um die Abwicklung von Geschäften mit Finanzinstrumenten am vorgesehenen Abwicklungstag zu erleichtern |
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Die Finanzmittel eines Drittland-Zentralverwahrers sowie die Form und Methode, mit der über sie verfügt wird und die Modalitäten zu ihrer Sicherung |
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Belege, die zeigen, dass die Regeln und Verfahren des Drittland-Zentralverwahrers zur Gänze mit den Anforderungen vereinbar sind, die in dem Drittland gelten, in dem er seinen Sitz hat, darunter auch die Regeln für Gesichtspunkte bezüglich Aufsicht, Organisation, Fortführung des Geschäftsbetriebs, Notfallsanierung und Wohlverhalten |
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Einzelheiten zu Auslagerungsvereinbarungen |
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Regeln hinsichtlich des Zeitpunkts der Wirksamkeit von Zahlungs- bzw. Übertragungsaufträgen |
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Angaben zur Teilnahme am vom Drittland-Zentralverwahrer betriebenen Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem, darunter auch die Kriterien für die Teilnahme und die Verfahren für die Aussetzung der Teilnahme und den ordentlichen Austritt von Teilnehmern, die seine Kriterien nicht mehr erfüllen |
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Regeln und Verfahren zur Gewährleistung der Integrität der Wertpapieremissionen |
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Angaben zu Mechanismen, die zur Gewährleistung des Schutzes der Wertpapiere von Teilnehmern und derjenigen ihrer Kunden festgelegt wurden |
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Angaben zu Drittland-Zentralverwahrer-Verbindungen und Verbindungen zu anderen Marktinfrastrukturen sowie dazu, wie die damit verbundenen Risiken überwacht und verwaltet werden |
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Angaben zu den Regeln und Verfahren zur Bewältigung des Ausfalls eines Teilnehmers |
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Sanierungsplan |
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Anlagepolitik des Drittland-Zentralverwahrers |
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Angaben zu Verfahren für eine unverzügliche und geordnete Abwicklung und Übertragung der Vermögenswerte von Kunden und Teilnehmern auf einen anderen Zentralverwahrer, sollte der Zentralverwahrer ausfallen |
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Angaben zu allen anhängigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren, darunter auch verwaltungs- und zivilrechtliche Verfahren oder Schiedsgerichtsverfahren, durch die dem Drittland-Zentralverwahrer erhebliche finanzielle Kosten oder Kosten anderer Art entstehen können Angaben zu sämtlichen rechtskräftigen Entscheidungen in den oben aufgeführten Verfahren |
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Angaben zum Umgang des Drittland-Zentralverwahrers mit Interessenkonflikten |
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Angaben, die im Einklang mit Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 bezüglich Artikel 25 dieser Verordnung auf der ESMA-Website zu veröffentlichen sind |
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