Artikel 96
Inkrafttreten und Anwendung
1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2. Artikel 54 gilt ab dem Datum des Inkrafttretens der gemäß Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 7 Absatz 15 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 von der Kommission erlassenen delegierten Rechtsakte, wobei der jeweils spätere Zeitpunkt maßgebend ist.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 11. November 2016
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER