Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 27 - Wirksamkeit der Lieferung und Abrechnung

Artikel 27

Wirksamkeit der Lieferung und Abrechnung

Ein Zulassungsantrag umfasst Informationen zu den Regeln für die Wirksamkeit der Lieferung und Abrechnung, die der beantragende Zentralverwahrer gemäß Artikel 39 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 eingeführt hat.