Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 29 - Delegierte Verordnung 2017/392

Artikel 29

Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Ein Zulassungsantrag umfasst die Regeln und Verfahren des beantragenden Zentralverwahrers für den Umgang mit dem Ausfall eines Teilnehmers.