Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 29 - Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Artikel 29

Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Ein Zulassungsantrag umfasst die Regeln und Verfahren des beantragenden Zentralverwahrers für den Umgang mit dem Ausfall eines Teilnehmers.