Artikel 22
Kommunikationsverfahren mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen
Ein Zulassungsantrag umfasst die relevanten Informationen über die Nutzung durch den beantragenden Zentralverwahrer von internationalen offenen Kommunikationsverfahren und Normen für den Datenaustausch und Referenzdaten in seinen Kommunikationsverfahren mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen.