Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 20 - Teilnahmeanforderungen

Artikel 20

Teilnahmeanforderungen

Ein Zulassungsantrag umfasst alle notwendigen Informationen in Bezug auf die Teilnahme an den Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen, die der beantragende Zentralverwahrer im Einklang mit Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und Artikel 88-90 dieser Verordnung betreibt. Diese Informationen umfassen folgende Angaben:

a)

die Teilnahmekriterien, die allen juristischen Personen, die eine Teilnahme an den von dem beantragenden Zentralverwahrer betriebenen Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen beabsichtigen, einen fairen und offenen Zugang ermöglichen;

b)

die Verfahren für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen bestehende Teilnehmer, die die Teilnahmekriterien nicht erfüllen.