Artikel 31
Rechtliche Risiken
1. Ein Zulassungsantrag umfasst alle notwendigen Informationen, damit die zuständige Behörde beurteilen kann, ob die Regeln, Verfahren und Verträge des beantragenden Zentralverwahrers gemäß Artikel 43 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 klar, verständlich und in allen relevanten Rechtsordnungen durchsetzbar sind.
2. Will der beantragende Zentralverwahrer in verschiedenen Rechtsordnungen tätig sein, so übermittelt er der zuständigen Behörde Informationen zu den getroffenen Maßnahmen, um die Risiken, die durch potenzielle Normenkollisionen zwischen verschiedenen Rechtsordnungen entstehen können, gemäß Artikel 43 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zu ermitteln und zu begrenzen. Diese Informationen umfassen alle rechtlichen Beurteilungen, auf denen diese Maßnahmen beruhen.