Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 35 - Eigenkapitalanforderungen

Artikel 35

Eigenkapitalanforderungen

Ein Zulassungsantrag umfasst folgende Informationen zu den Eigenkapitalanforderungen:

a)

Nachweise, dass das Eigenkapital des beantragenden Zentralverwahrers zusammen mit seinen Gewinnrücklagen und Rücklagen die Anforderungen nach Artikel 47 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erfüllt;

b)

den in Artikel 47 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Plan und sämtliche Aktualisierungen dieses Plans sowie einen Nachweis über die Genehmigung durch das Leitungsorgan oder einen geeigneten Ausschuss des Leitungsorgans des beantragenden Zentralverwahrers.