Artikel 35
Eigenkapitalanforderungen
Ein Zulassungsantrag umfasst folgende Informationen zu den Eigenkapitalanforderungen:
a) |
Nachweise, dass das Eigenkapital des beantragenden Zentralverwahrers zusammen mit seinen Gewinnrücklagen und Rücklagen die Anforderungen nach Artikel 47 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 erfüllt; |
b) |
den in Artikel 47 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Plan und sämtliche Aktualisierungen dieses Plans sowie einen Nachweis über die Genehmigung durch das Leitungsorgan oder einen geeigneten Ausschuss des Leitungsorgans des beantragenden Zentralverwahrers. |