Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 6 - Angaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden

Artikel 6

Angaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden

Der interessierte Erwerber übermittelt der für das Zielunternehmen zuständigen Behörde die folgenden Informationen bezüglich der Reputation und Erfahrung der Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens nach dem beabsichtigten Erwerb tatsächlich leiten werden:

a)

Angaben zur Person, unter anderem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift und Kontaktdaten und, sofern vorhanden, die persönliche nationale Identifikationsnummer;

b)

die Funktion, die die jeweilige Person bekleidet bzw. in die sie eingesetzt werden soll;

c)

einen ausführlichen Lebenslauf mit der relevanten Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung, einschließlich der Namen aller Einrichtungen, bei denen die Person gearbeitet hat, sowie Art und Dauer der ausgeübten Funktionen, insbesondere in Bezug auf alle Tätigkeiten, die in den Bereich der angestrebten Funktion fallen, sowie Unterlagen zur Erfahrung der Person, wie etwa eine Liste mit Referenzen, die Kontaktangaben und Empfehlungsschreiben der als Referenz angegebenen Personen umfasst. Für die in den letzten zehn Jahren ausgeübten Positionen gibt die Person bei der Beschreibung dieser Tätigkeiten die ihr übertragenen Befugnisse, internen Entscheidungskompetenzen und die von ihr kontrollierten Geschäftstätigkeiten an. Beinhaltet der Lebenslauf andere einschlägige Erfahrungen, insbesondere die Vertretung eines Managementorgans, so ist dies anzugeben;

d)

folgende Informationen:

1.

Strafregisterauszüge, strafrechtliche Ermittlungen oder Verfahren, einschlägige Zivil- und Verwaltungssachen oder disziplinarrechtliche Maßnahmen, einschließlich der Aberkennung der Position eines Unternehmensleiters oder Konkurs-, Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren, wobei der Nachweis durch eine amtliche Bescheinigung oder durch ein anderes gleichwertiges Dokument erfolgt;

2.

laufende Untersuchungen, Vollstreckungsverfahren, Sanktionen oder anderen Vollstreckungsentscheidungen gegen die Person; die entsprechenden Angaben können in Form einer eidesstaatlichen Erklärung erfolgen;

3.

die Verweigerung einer zur Ausübung einer Handelstätigkeit, einer unternehmerischen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung; oder den Entzug, den Widerruf oder die Beendigung einer solchen Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung; oder den Ausschluss durch eine Regulierungsstelle oder staatliche Einrichtung oder durch einen Berufsverband oder eine Berufsvereinigung;

4.

die Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis, einer Vertrauensstellung oder einem Treuhandverhältnis oder eine vergleichbare Situation;

e)

Informationen darüber, ob die Reputation der Person als die Geschäfte leitende Person bereits von einer anderen Aufsichtsbehörde beurteilt wurde, sowie gegebenenfalls den Namen dieser Behörde und den Nachweis über das Ergebnis dieser Beurteilung;

f)

eine Beschreibung der finanziellen und nichtfinanziellen Interessen oder Beziehungen der Person und der engen Familienangehörigen der Person an/zu Mitgliedern des Managementorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen in derselben Einrichtung, in der Muttergesellschaft und in Tochtergesellschaften und an/zu Anteilseignern;

g)

die Mindestzeit (pro Jahr und pro Monat), die die Person für die Wahrnehmung ihrer Funktionen innerhalb des Zielunternehmens aufwenden wird;

h)

eine Auflistung der von der Person derzeit ausgeübten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen.

Für die Zwecke des Buchstaben f werden Kreditgeschäfte, Garantien und Pfandrechte den finanziellen Interessen zugerechnet, während familiäre oder andere enge Beziehungen den nichtfinanziellen Interessen zugerechnet werden.