Artikel 3
Allgemeine Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers
1. Ist der interessierte Erwerber eine natürliche Person, so legt er der für das Zielunternehmen zuständigen Behörde die folgenden Informationen vor:
a) |
Angaben zur Person, u. a. Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift und Kontaktdaten und, sofern vorhanden, die persönliche nationale Identifikationsnummer; |
b) |
einen detaillierten Lebenslauf oder ein gleichwertiges Dokument, in dem die einschlägige Aus- und Weiterbildung, die frühere Berufserfahrung und die derzeit ausgeübten beruflichen Tätigkeiten bzw. sonstigen relevanten Funktionen aufgeführt sind. |
2. Ist der interessierte Erwerber eine juristische Person, so legt er der für das Zielunternehmen zuständigen Behörde die folgenden Informationen vor:
a) |
einen Nachweis der Firmenbezeichnung und der eingetragenen Anschrift des Firmensitzes sowie von deren Postanschrift — falls abweichend — und der Kontaktdaten sowie (sofern vorhanden) der nationalen Identifikationsnummer; |
b) |
die Registrierung der Rechtsform im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften; |
c) |
einen aktuellen Überblick über die unternehmerischen Tätigkeiten der juristischen Person; |
d) |
eine vollständige Liste der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, ihren Namen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Kontaktdaten, ihre nationale Identifikationsnummer (sofern vorhanden), ihren detaillierten Lebenslauf mit einschlägiger Aus- und Weiterbildung, ihrer früheren Berufserfahrung und ihren derzeitigen beruflichen Tätigkeiten bzw. sonstigen relevanten Funktionen; |
e) |
die Identität aller Personen, die als wirtschaftliche Eigentümer der juristischen Person betrachtet werden könnten, deren Namen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Kontaktdaten und, sofern vorhanden, deren nationale Identifikationsnummer. |
3. Ist der interessierte Erwerber ein Trust bzw. soll er ein Trust werden, legt er der für das Zielunternehmen zuständigen Behörde die folgenden Informationen vor:
a) |
die Identität aller Trustees, die Vermögenswerte im Sinne der Errichtungsurkunde verwalten; |
b) |
die Identität aller Personen, die wirtschaftliche Eigentümer der Vermögenswerte des Trusts sind, sowie ihre jeweiligen Anteile an der Verteilung der Erträge; |
c) |
die Identität aller Errichter des Trusts. |