Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 4 - Zusätzliche Angaben zu interessierten Erwerbern, die natürliche Personen sind

Artikel 4

Zusätzliche Angaben zu interessierten Erwerbern, die natürliche Personen sind

Ist der interessierte Erwerber eine natürliche Person, so legt er der für das Zielunternehmen zuständigen Behörde außerdem Folgendes vor:

a)

in Bezug auf ihn selbst und alle von ihm geleiteten oder kontrollierten Unternehmen, jeweils für die letzten zehn Jahre:

1.

Strafregisterauszüge, strafrechtliche Ermittlungen oder Verfahren, einschlägige Zivil- und Verwaltungssachen und disziplinarrechtliche Maßnahmen, einschließlich der Aberkennung der Position eines Unternehmensleiters oder Konkurs-, Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren, wobei der Nachweis durch eine amtliche Bescheinigung oder durch ein anderes gleichwertiges Dokument erfolgt;

2.

Informationen zu laufenden Untersuchungen, Vollstreckungsverfahren, Sanktionen oder anderen Vollstreckungsentscheidungen gegen den interessierten Erwerber; die entsprechenden Angaben können in Form einer eidesstattlichen Erklärung erfolgen;

3.

die Verweigerung einer zur Ausübung einer Handelstätigkeit, einer unternehmerischen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung; oder den Entzug, den Widerruf oder die Beendigung einer solchen Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung; oder den Ausschluss durch eine Regulierungsstelle oder staatliche Einrichtung oder durch einen Berufsverband oder eine Berufsvereinigung;

4.

die Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis, einer Vertrauensstellung oder einem Treuhandverhältnis oder eine vergleichbare Situation;

b)

Informationen darüber, ob die Reputation des Erwerbers bereits von einer anderen Aufsichtsbehörde beurteilt wurde, sowie gegebenenfalls den Namen dieser Behörde und den Nachweis über das Ergebnis der Beurteilung;

c)

Informationen zur aktuellen Finanzlage des interessierten Erwerbers, einschließlich Angaben zu seinen Einnahmequellen, seinen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und zu den Pfandrechten und Garantien, die er gewährt bzw. erhalten hat;

d)

eine Beschreibung der Geschäftstätigkeiten des interessierten Erwerbers;

e)

Finanzinformationen, insbesondere auch Ratings und öffentlich verfügbare Berichte zu den vom interessierten Erwerber kontrollierten oder geleiteten Unternehmen sowie gegebenenfalls zum interessierten Erwerber;

f)

eine Beschreibung der finanziellen und nichtfinanziellen Interessen oder Beziehungen des interessierten Erwerbers an/zu:

1.

anderen derzeitigen Anteilseignern des Zielunternehmens;

2.

Personen, die berechtigt sind, Stimmrechte des Zielunternehmens, die einer oder mehreren der folgenden Definitionen entsprechen, auszuüben:

Stimmrechte, die von einem Dritten gehalten werden, mit dem diese natürliche oder juristische Person eine Vereinbarung getroffen hat, die beide verpflichtet, langfristig eine gemeinsame Politik bezüglich der Geschäftsführung des betreffenden Zielunternehmens zu verfolgen, indem sie die von ihnen gehaltenen Stimmrechte einvernehmlich ausüben;

Stimmrechte, die von einem Dritten aufgrund einer Vereinbarung mit dieser natürlichen oder juristischen Person gehalten werden, die eine zeitweilige Übertragung dieser Stimmrechte gegen Gegenleistung vorsieht;

Stimmrechte aus Aktien, die bei dieser natürlichen oder juristischen Person als Sicherheit verwahrt werden, sofern Letztere die Stimmrechte hält und ihre Absicht bekundet, sie auszuüben;

Stimmrechte aus Aktien, an denen zugunsten dieser natürlichen oder juristischen Person ein Nießbrauch bestellt ist;

Stimmrechte, die von einem von dieser natürlichen oder juristischen Person kontrollierten Unternehmen gehalten werden oder im Sinne der ersten vier Punkte des Buchstaben f Ziffer ii von einem von dieser natürlichen oder juristischen Person kontrollierten Unternehmen ausgeübt werden können;

Stimmrechte aus Aktien, die bei dieser natürlichen oder juristischen Person verwahrt sind und die Letztere nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen der Aktionäre vorliegen;

Stimmrechte, die von einem Dritten in eigenem Namen für Rechnung dieser natürlichen oder juristischen Person gehalten werden;

Stimmrechte, die diese natürliche oder juristische Person als Bevollmächtige ausüben kann und die die Letztere nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen der Aktionäre vorliegen;

3.

Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans gemäß den einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder der Geschäftsleitung des Zielunternehmens;

4.

dem Zielunternehmen selbst und seiner Gruppe;

g)

Informationen über etwaige sonstige Interessen oder Tätigkeiten des interessierten Erwerbers, die mit denen des Zielunternehmens in Konflikt stehen könnten, und mögliche Lösungen für den Umgang mit diesen Interessenkonflikten.

Für die Zwecke des Buchstaben f werden Kreditgeschäfte, Garantien und Pfandrechte den finanziellen Interessen zugerechnet, während familiäre oder andere enge Beziehungen den nichtfinanziellen Interessen zugerechnet werden.