Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 14 - Delegierte Verordnung 2017/1946

Artikel 14

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. Juli 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER