Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 15/11/2017

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
26/10/2017
Delegierte Verordnung 2017/1946 veröffentlicht im ABl.
23/03/2015
ESMA/2015/613
Finaler Entwurf veröffentlicht
17/12/2013
ESMA/2013/1940
Finaler Entwurf veröffentlicht
08/07/2013
ESMA/2013/918
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2017/1946

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1946 der Kommission vom 11. Juli 2017 zur Ergänzung der Richtlinien 2004/39/EG und 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine erschöpfende Liste der Informationen, die interessierte Erwerber in die Anzeige des beabsichtigten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einer Wertpapierfirma aufnehmen müssen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - Vom interessierten Erwerber vorzulegende InformationenArtikel 3 - Allgemeine Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers Artikel 4 - Zusätzliche Angaben zu interessierten Erwerbern, die natürliche Personen sind Artikel 5 - Zusätzliche Angaben zu interessierten Erwerbern, die juristische Personen sind Artikel 6 - Angaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden Artikel 7 - Angaben zum beabsichtigten Erwerb Artikel 8 - Angaben zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und ihren Auswirkungen auf die Aufsicht Artikel 9 - Angaben zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs Artikel 10 - Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligung von bis zu 20 % Artikel 11 - Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen zwischen 20 % und 50 % Artikel 12 - Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen von 50 % oder mehr Artikel 13 - Eingeschränkte Informationsanforderungen Artikel 14