Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 26/10/2017
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Artikel 6 - Informationen über die Firmenorganisation

Artikel 6

Informationen über die Firmenorganisation

Ein Antragsteller, der eine Zulassung als Wertpapierfirma gemäß Titel II der Richtlinie 2014/65/EU anstrebt, legt der zuständigen Behörde die folgenden Informationen zur Firmenorganisation vor:

a) einen ersten Geschäftsplan für die folgenden drei Jahre, einschließlich Angaben zu den geplanten regulierten und nicht regulierten Tätigkeiten sowie detaillierte Angaben zur geografischen Verteilung und den von der Wertpapierfirma auszuübenden Tätigkeiten. Zu den relevanten Informationen im Geschäftsplan zählen:

i) Wohnsitz potenzieller Kunden und anvisierter Anleger;

ii) Vermarktungs- und Werbetätigkeiten und -maßnahmen, einschließlich Sprachen der Angebotsunterlagen und des Werbematerials; Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Werbeanzeigen am häufigsten geschaltet werden und am besten sichtbar sind; Art des Werbematerials (um zu beurteilen, wo der Schwerpunkt einer wirksamen Vermarktung liegt);

iii) Namen von Direktvermarktern, Finanzanlageberatern und Vertreibern sowie geografischer Standort ihrer Tätigkeit;

b) Angaben zu den Abschlussprüfern des Unternehmens, sofern diese Informationen zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Zulassung vorliegen;

c) Organisationsstruktur und interne Kontrollsysteme der Firma, was folgende Informationen umfasst:

i) persönliche Daten der Leiter der internen Funktionen (Verwaltungs- und Aufsichtsfunktionen), einschließlich eines ausführlichen Lebenslaufs mit Angaben über den einschlägigen Bildungs- und Berufsabschluss und die Berufserfahrung;

ii) Beschreibung der den verschiedenen geplanten Tätigkeiten zugewiesenen Ressourcen (vor allem Human- und technische Ressourcen);

iii) im Zusammenhang mit dem Halten von Kundenfinanzinstrumenten und Kundengeldern: Informationen über Vorkehrungen zum Schutz der Vermögenswerte von Kunden (insbesondere wenn Finanzinstrumente und Gelder verwahrt werden, der Name des Verwahrers und die entsprechenden Verträge);

iv) Erklärung, wie die Firma ihren Pflichten im Zusammenhang mit Aufsichts- und Wohlverhaltensregeln nachzukommen gedenkt;

d) Informationen über den Stand des Antrags der Wertpapierfirma auf Mitgliedschaft im Anlegerentschädigungssystem des Herkunftsmitgliedstaats oder Nachweis der Mitgliedschaft in diesem System, sofern verfügbar;

e) Liste der ausgelagerten Funktionen, Dienstleistungen oder Tätigkeiten (bzw. deren Auslagerung beabsichtigt ist) und Liste der mit externen Dienstleistern geschlossenen oder vorgesehenen Verträge sowie Ressourcen (insbesondere Human- und technische Ressourcen sowie internes Kontrollsystem), die für die Kontrolle der ausgelagerten Funktionen, Dienstleistungen oder Tätigkeiten zugewiesen sind;

f) Maßnahmen zur Erkennung, Vermeidung oder Regelung von Interessenkonflikten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapier- und Nebendienstleistungen entstehen, und eine Beschreibung der Vorkehrungen zur Produktüberwachung;

g) Beschreibung der Systeme zur Überwachung der Geschäfte der Firma, einschließlich Notfallsystemen (sofern verfügbar), und der Systeme und Risikokontrollen, falls die Firma algorithmischen Handel betreiben und/oder einen direkten elektronischen Zugang bereitstellen möchte;

h) Informationen über Compliance-, interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme (Überwachungssystem, Interner Auditdienst und Beratungs- und Unterstützungsfunktionen);

i) Einzelheiten zu den Systemen für die Bewertung und Steuerung der Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung;

j) Notfallpläne, einschließlich Systemen und Humanressourcen (Personal in Schlüsselpositionen);

k) Datenverwaltungs-, Datenaufzeichnungs- und Datenaufbewahrungsstrategien;

l) Beschreibung des Verfahrenshandbuchs der Firma.