Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 26/10/2017
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 11 - Delegierte Verordnung 2017/1943

Artikel 11

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem in Artikel 93 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU zuerst genannten Datum.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.