Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 15/11/2017

Fassung vom: 26/10/2017
Referenzstellen (6)
26/10/2017
Delegierte Verordnung 2017/1943 veröffentlicht im ABl.
29/06/2015
ESMA/2015/1006
Finaler Entwurf veröffentlicht
22/12/2014
ESMA/2014/1570 - Annex A
Konsultation veröffentlicht
19/12/2014
ESMA/2014/1570 - Annex B
Konsultation veröffentlicht
19/12/2014
ESMA/2014/1570
Konsultation veröffentlicht
22/05/2014
ESMA/2014/548
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2017/1943

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1943 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf Informationen und Anforderungen für die Zulassung von Wertpapierfirmen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Allgemeine Informationen Artikel 2 - Informationen zum Kapital Artikel 3 - Informationen zu den Anteilseignern Artikel 4 - Informationen über das Leitungsorgan und die Personen, die die Geschäfte leiten Artikel 5 - FinanzinformationenArtikel 6 - Informationen über die FirmenorganisationArtikel 7 - Allgemeine AnforderungenArtikel 8 - Geltende Anforderungen für die Führung von Wertpapierfirmen, die natürliche Personen sind, oder von Wertpapierfirmen, die von einer einzigen natürlichen Person geführte juristische Personen sind Artikel 9 - Für Anteilseigner und Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen geltende Anforderungen Artikel 10 - Ordnungsgemäße Wahrnehmung von AufsichtsfunktionenArtikel 11 - Inkrafttreten und Anwendung