Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 26/10/2017
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Artikel 4 - Informationen über das Leitungsorgan und die Personen, die die Geschäfte leiten

Artikel 4

Informationen über das Leitungsorgan und die Personen, die die Geschäfte leiten

Ein Antragsteller, der eine Zulassung als Wertpapierfirma gemäß Titel II der Richtlinie 2014/65/EU anstrebt, legt der zuständigen Behörde die folgenden Informationen vor:

a) in Bezug auf die Mitglieder des Leitungsorgans und die Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, sowie hinsichtlich der entsprechenden Befugnisse und etwaigen Bevollmächtigten:

i) persönliche Daten, darunter den Namen der Person, Geburtsdatum und Geburtsort, persönliche nationale Identifikationsnummer, sofern verfügbar, Anschrift und Kontaktdaten;

ii) die Position, für die die Person ernannt ist oder ernannt werden wird;

iii) einen Lebenslauf mit Angaben zum maßgeblichen Bildungs- und Berufsabschluss sowie zur Berufserfahrung, einschließlich der Namen aller Organisationen, für die die Person tätig war, sowie Art und Dauer der ausgeübten Funktionen, insbesondere bezüglich der Tätigkeiten, in deren Bereich die vorgesehene Position fällt; bei der Beschreibung dieser Tätigkeiten sind für die Positionen, die die Person in den letzten zehn Jahren bekleidet hat, Einzelheiten zu allen übertragenen Befugnissen und internen Entscheidungsbefugnissen sowie zu den Tätigkeitsfeldern, in denen die Befugnisse ausgeübt wurden, aufzuführen;

iv) Unterlagen über den Leumund und die Erfahrung der Person, insbesondere eine Liste von Referenzpersonen, einschließlich Kontaktdaten und Empfehlungsschreiben;

v) Vorstrafen und Informationen über strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren, einschlägige Zivil- und Verwaltungssachen und gegen sie eingeleitete Disziplinarmaßnahmen (einschließlich des Verbots der Tätigkeit als Unternehmensleiter, Konkurs, Insolvenz oder ähnlicher Verfahren), insbesondere durch eine amtliche Urkunde (falls und insoweit eine solche vom betreffenden Mitgliedstaat oder Drittland verfügbar ist) oder durch ein anderes gleichwertiges Dokument belegt; bei laufenden Ermittlungen können die Informationen in Form einer ehrenwörtlichen Erklärung vorgelegt werden;

vi) Informationen über die Verweigerung der Eintragung, der Zulassung, der Mitgliedschaft oder der Lizenz zur Ausübung einer Handelstätigkeit, einer Geschäftstätigkeit oder eines Berufs; oder über den Entzug, den Widerruf oder die Beendigung einer solchen Eintragung, Zulassung, Mitgliedschaft oder Lizenz; oder über den Ausschluss durch eine Aufsichtsbehörde oder eine staatliche Stelle oder durch eine Berufsorganisation oder einen Berufsverband;

vii) Informationen über die Entlassung aus einer Arbeitsstelle oder einer Vertrauensstellung, aus einem Treuhandverhältnis oder einer ähnlichen Situation;

viii) Informationen darüber, ob bereits eine Beurteilung des Leumunds und der Erfahrung als Erwerber oder als Person, die die Geschäfte leitet, durchgeführt wurde (einschließlich Datum der Beurteilung, Name der betreffenden Behörde und Nachweis über das Ergebnis dieser Beurteilung);

ix) Beschreibung etwaiger finanzieller und nichtfinanzieller Interessen oder Beziehungen der Person und ihrer nahen Angehörigen zu Mitgliedern des Leitungsorgans und zu Inhabern von Schlüsselfunktionen in demselben Institut, im Mutterinstitut und in Tochterunternehmen sowie bei Anteilseignern;

x) Angaben über das Ergebnis einer Beurteilung der Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans, die vom Antragsteller selbst durchgeführt wurde;

xi) Informationen über die Mindestzeit, die der Ausübung der Funktionen der Person innerhalb der Firma gewidmet werden wird (auf das Jahr und den Monat bezogene Angaben);

xii) Informationen über Personal- und Finanzressourcen, die für die Einführung der Mitglieder in ihr Amt und ihre Schulung eingesetzt werden (auf das Jahr bezogene Angaben);

xiii) Liste der Leitungs- und Aufsichtsfunktionen, die die Person derzeit innehat.

Für die Zwecke von Buchstabe a Ziffer ix umfassen finanzielle Interessen zum Beispiel Kreditgeschäfte, Garantien und Verpfändungen, während nichtfinanzielle Interessen Familienbeziehungen oder enge Beziehungen umfassen können.

b) Informationen über die Mitarbeiter der internen Verwaltung und der Kontrollorgane.