Aktualisiert 21/11/2024
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Artikel 17 - Inkrafttreten und Geltungsbereich

Artikel 17

Inkrafttreten und Geltungsbereich

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Titel I gilt mit Wirkung vom 28. Juni 2021.

Titel II gilt ab dem 1. Juni 2021 in Bezug auf die Offenlegungen gemäß Artikel 437a und Artikel 447 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und ab dem Geltungsbeginn der Offenlegungsanforderungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/879 in Bezug auf die Offenlegungen gemäß Artikel 45i Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. April 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN