Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbereich
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Titel I gilt mit Wirkung vom 28. Juni 2021.
Titel II gilt ab dem 1. Juni 2021 in Bezug auf die Offenlegungen gemäß Artikel 437a und Artikel 447 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und ab dem Geltungsbeginn der Offenlegungsanforderungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/879 in Bezug auf die Offenlegungen gemäß Artikel 45i Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 23. April 2021
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN