Artikel 1
Meldestichtage
Unternehmen, die der Meldepflicht für die Gesamtverlustabsorptionskapazität (TLAC) und die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) auf Einzel- oder konsolidierter Basis unterliegen (berichtende Rechtsträger), übermitteln den zuständigen Behörden und den Abwicklungsbehörden Informationen zum Stand an den folgenden Meldestichtagen:
a) |
bei vierteljährlicher Meldung: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember; |
b) |
bei halbjährlicher Meldung: 30. Juni und 31. Dezember; |
c) |
bei jährlicher Meldung: 31. Dezember. |