Aktualisiert 04/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 25/07/2024
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Artikel 9 - Zeithorizont einer Ratingkategorie

Artikel 9

Zeithorizont einer Ratingkategorie

Der Zeithorizont, den die ECAI bei der Zuweisung einer Ratingkategorie zugrunde legt, muss relevante Rückschlüsse auf die Stabilität des Risikograds der betreffenden Ratingkategorie über den in Artikel 4 Absatz 2 genannten Zeitraum hinweg zulassen.