Aktualisiert 21/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 25/07/2024
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 9 - Durchführungsverordnung 2016/1799

Artikel 9

Zeithorizont einer Ratingkategorie

Der Zeithorizont, den die ECAI bei der Zuweisung einer Ratingkategorie zugrunde legt, muss relevante Rückschlüsse auf die Stabilität des Risikograds der betreffenden Ratingkategorie über den in Artikel 4 Absatz 2 genannten Zeitraum hinweg zulassen.