Artikel 6
Verwendete Posten und langfristige Ausfallquote einer Ratingkategorie bei unzureichender Anzahl verfügbarer Ratings
Ist keine ausreichende Anzahl verfügbarer Ratings gemäß Artikel 3 vorhanden, erfolgt die Berechnung der langfristigen Ausfallquote gemäß Artikel 1 wie folgt:
a)
Sie basiert auf der von der ECAI gelieferten Schätzung der langfristigen Ausfallquote aller Posten derselben Ratingkategorie gemäß Artikel 136 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
b)
die Schätzung gemäß Buchstabe a wird durch die Anzahl der ausgefallenen und nicht ausgefallenen Posten, die von der ECAI, für die die Zuordnung durchgeführt wird, die gleiche Ratingkategorie erhalten haben, ergänzt.