Aktualisiert 21/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 25/07/2024
Änderungen
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Artikel 15 - Durchführungsverordnung 2016/1799

Artikel 15

Referenzbedeutung der Ratingkategorie nach Bonitätsstufen

Die Referenzbedeutung einer Ratingkategorie nach Bonitätsstufen ist in Anhang II festgelegt.