Aktualisiert 21/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 27/06/2021

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Artikel 7 - Inkrafttreten

Artikel 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. Februar 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER