Aktualisiert 21/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 27/06/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
16/02/2016
Durchführungsverordnung 2016/200 veröffentlicht im ABl.
15/06/2015
EBA/ITS/2014/04/rev1
Finaler Entwurf veröffentlicht
24/10/2013
EBA/CP/2013/41
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2016/200

Durchführungsverordnung (EU) 2016/200 der Kommission vom 15. Februar 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Offenlegung der Verschuldungsquote durch die Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Offenlegung der Verschuldungsquote und Anwendung des Artikels 499 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 2 - Änderung der Entscheidung über die offengelegte VerschuldungsquoteArtikel 3 - Aufschlüsselung der Gesamtrisikopositionsmessgröße der VerschuldungsquoteArtikel 4 - Abgleich der Verschuldungsquote mit veröffentlichten JahresabschlüssenArtikel 5 - Offenlegung des Betrags ausgebuchter TreuhandpositionenArtikel 6 - Offenlegung qualitativer Informationen über das Risiko einer übermäßigen Verschuldung und der Faktoren, die Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hattenArtikel 7 - InkrafttretenANHANG IANHANG II