ANHANG I
CRR-Verschuldungsquote – Offenlegungsbogen
Stichtag |
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Name des Unternehmens |
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Anwendungsebene |
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Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
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Anzusetzender Wert |
1 |
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss |
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2 |
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören |
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3 |
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) |
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4 |
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente |
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5 |
Anpassung für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) |
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6 |
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) |
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EU-6a |
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) |
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EU-6b |
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) |
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7 |
Sonstige Anpassungen |
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8 |
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote |
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Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
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Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote |
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) |
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1 |
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) |
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2 |
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) |
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3 |
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) |
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Risikopositionen aus Derivaten |
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4 |
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) |
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5 |
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) |
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EU-5a |
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode |
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6 |
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden |
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7 |
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) |
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8 |
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) |
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9 |
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate |
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10 |
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) |
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11 |
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) |
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Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) |
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12 |
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte |
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13 |
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) |
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14 |
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva |
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EU-14a |
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
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15 |
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften |
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EU-15a |
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) |
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16 |
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) |
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Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen |
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17 |
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert |
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18 |
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) |
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19 |
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) |
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(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen |
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EU-19a |
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) |
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EU-19b |
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen |
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Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße |
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20 |
Kernkapital |
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21 |
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) |
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Verschuldungsquote |
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22 |
Verschuldungsquote |
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Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen |
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EU-23 |
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße |
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EU-24 |
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens |
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Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen)
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Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote |
EU-1 |
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: |
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EU-2 |
Risikopositionen im Handelsbuch |
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EU-3 |
Risikopositionen im Anlagebuch, davon |
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EU-4 |
Gedeckte Schuldverschreibungen |
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EU-5 |
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden |
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EU-6 |
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden |
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EU-7 |
Institute |
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EU-8 |
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert |
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EU-9 |
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft |
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EU-10 |
Unternehmen |
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EU-11 |
Ausgefallene Positionen |
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EU-12 |
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) |
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CRR-Verschuldungsquote – Offenlegungsbogen
Tabelle LRQua: Frei formatierbare Textfelder für die Offenlegung qualitativer Elemente
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Spalte |
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Freier Text |
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Zeile |
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1 |
Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung |
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2 |
Beschreibung der Faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die jeweilige offengelegte Verschuldungsquote hatten |
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