Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 07/03/2024
Änderungen
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Artikel 11 - Innenrevision

Artikel 11

Innenrevision

(1)  

Eine CCP sorgt für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Innenrevision, die von den anderen Funktionen und Tätigkeiten der CCP unabhängig und getrennt ist und folgende Aufgaben hat:

a) 

Erstellung und dauerhafte Umsetzung eines Revisionsprogramms mit dem Ziel, die Angemessenheit und Wirksamkeit der Systeme, der internen Kontrollmechanismen und der Regelungen zur Unternehmensführung der CCP zu prüfen und zu bewerten;

b) 

Abgabe von Empfehlungen auf der Grundlage der Ergebnisse des nach Maßgabe von Buchstabe a durchgeführten Programms;

c) 

Überprüfung der Einhaltung dieser Empfehlungen;

d) 

Berichterstattung über Angelegenheiten der Innenrevision an das Leitungsorgan.

(2)  
Die Funktion Innenrevision verfügt über die notwendigen Befugnisse, Ressourcen und Fachkenntnisse und hat zu allen für die Ausübung ihrer Funktionen relevanten Dokumenten Zugang. Sie ist von der Geschäftsführung hinreichend unabhängig und berichtet direkt an das Leitungsorgan.
(3)  
Die Innenrevision bewertet die Wirksamkeit der Risikomanagementprozesse und der Kontrollmechanismen in einer den Risiken, denen die verschiedenen Geschäftszweige ausgesetzt sind, angemessenen Weise, und unabhängig von den bewerteten Geschäftsbereichen. Die Funktion Innenrevision hat Zugang zu Informationen, die zur Überprüfung aller Tätigkeiten und Abläufe, Prozesse und Systeme der CCP, auch in Bezug auf ausgelagerte Tätigkeiten, notwendig sind.
(4)  
Die Bewertungen der Innenrevision stützen sich auf ein umfassendes Revisionsprogramm, das mindestens jährlich überprüft und den zuständigen Behörden gemeldet wird. Die CCP stellt sicher, dass im Nachgang zu spezifischen Ereignissen kurzfristig besondere Prüfungen durchgeführt werden können. Das Revisionsprogramm und die Überprüfungen werden vom Leitungsorgan genehmigt.
(5)  
Die Clearingtätigkeiten, Risikomanagementprozesse, Mechanismen der internen Kontrolle und die Rechnungslegung einer CCP werden einer unabhängigen Prüfung unterzogen. Die unabhängigen Prüfungen werden mindestens jährlich durchgeführt.