ANHANG V
Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Zulassung einer Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2009/65/EG
BESCHEINIGUNG AUSGESTELLT VON ______________________________________ (Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft)
Abschnitt 1: Abteilung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft, die für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig ist
Abteilung |
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Anschrift der zuständigen Behörde |
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E-Mail-Adresse der für die Ausstellung der Bescheinigung zuständigen Abteilung |
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Abschnitt 2: Angaben zur Verwaltungsgesellschaft
Verwaltungsgesellschaft |
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LEI der Verwaltungsgesellschaft |
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Nationale Kennnummer der Verwaltungsgesellschaft (sofern vorhanden) |
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Herkunftsmitgliedstaat der Verwaltungsgesellschaft |
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Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift) |
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Angaben zur Website der Verwaltungsgesellschaft |
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Abschnitt 3: Geltungsbereich der Zulassung der Verwaltungsgesellschaft
Die Verwaltungsgesellschaft wurde in _________________________ (Name des Herkunftsmitgliedstaats) von ___________________________ (Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats) zur Ausübung der folgenden Tätigkeiten und zur Erbringung der folgenden Dienstleistungen zugelassen:
☐ |
Anlageverwaltung |
☐ |
Vertrieb |
Administrative Tätigkeiten
☐ |
gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Fondsverwaltung vorgeschriebene Rechnungslegungsdienstleistungen |
☐ |
Bearbeitung von Kundenanfragen |
☐ |
Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen) |
☐ |
Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften |
☐ |
Führung des Anlegerregisters |
☐ |
Gewinnausschüttung |
☐ |
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen |
☐ |
Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate) |
☐ |
Führung von Aufzeichnungen |
Nebendienstleistungen
☐ |
individuelle Verwaltung einzelner Portfolios — einschließlich der Portfolios von Pensionsfonds — mit einem Ermessensspielraum im Rahmen eines Mandats der Anleger, sofern die betreffenden Portfolios eines oder mehrere der in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU genannten Instrumente enthalten |
☐ |
Anlageberatung in Bezug auf eines oder mehrere der in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU genannten Instrumente |
☐ |
Verwahrung und technische Verwaltung in Bezug auf die Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen |
Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt bezüglich der Arten von OGAW, die sie zu verwalten befugt ist (sofern zutreffend), den folgenden Beschränkungen |
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(Die Bescheinigung ist von einem Vertreter der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft zu unterzeichnen und zu datieren. Die/der Unterzeichnende hat ihren/seinen vollständigen Namen und ihre/seine Funktion anzugeben.)
Datum |
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Name und Funktion der/des Unterzeichnenden |
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Unterschrift |
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