Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft seit 14/04/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (11)
25/03/2024
Durchführungsverordnung 2024/910 veröffentlicht im ABl.
15/12/2022
ESMA34/45/1648
Finaler Entwurf veröffentlicht
17/05/2022
ESMA34/45/1471
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2024/910

Durchführungsverordnung (EU) 2024/910 der Kommission vom 15. Dezember 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Form und Inhalt der Informationen, die zu den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und OGAW-Verwaltungsgesellschaften zu übermitteln sind, und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden über grenzüberschreitende Anzeigeschreiben sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 584/2010 der Kommission

ErwägungsgründeArtikel 1 - Form und Inhalt der Muster für AnzeigeschreibenArtikel 2 - Übermittlung der in Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 2009/65/EG genannten Unterlagen und AngabenArtikel 3 - Muster für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen BehördenArtikel 4 - Übermittlung von Mitteilungen zwischen den zuständigen BehördenArtikel 5 - Empfang von Mitteilungen zwischen zuständigen BehördenArtikel 6 - Änderung der Verordnung (EU) Nr. 584/2010Artikel 7 - Inkrafttreten und AnwendungANHANG I - Muster für Anzeigeschreiben, die OGAW für den grenzüberschreitenden Vertrieb ihrer Anteile gemäß Artikel 93 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG übermitteln müssenANHANG II - Muster für Anzeigeschreiben, die Verwaltungsgesellschaften den zuständigen Behörden des OGAW-Herkunftsmitgliedstaats gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG übermitteln müssenANHANG III - Muster für die Übermittlung von Angaben durch die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats einer Verwaltungsgesellschaft an die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absatz 2 oder Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EGANHANG IV - Bescheinigung der zuständigen Behörde über Entschädigungssysteme für den Anlegerschutz gemäß Artikel 17 Absatz 3 Unterabsatz 1 und Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/65/EGANHANG V - Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Zulassung einer Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2009/65/EGANHANG VI - Bescheinigung der zuständigen Behörde gemäß Artikel 93 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/65/EGANHANG VII - Muster für die Übermittlung von Angaben durch die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats einer Verwaltungsgesellschaft an die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 2009/65/EG