Aktualisiert 18/10/2024
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ANHANG IV - Bescheinigung der zuständigen Behörde über Entschädigungssysteme für den Anlegerschutz gemäß Artikel 17 Absatz 3 Unterabsatz 1 und Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG

ANHANG IV

Bescheinigung der zuständigen Behörde über Entschädigungssysteme für den Anlegerschutz gemäß Artikel 17 Absatz 3 Unterabsatz 1 und Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG

BESCHEINIGUNG AUSGESTELLT VON ______________________________________ (Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft)

Abschnitt 1:   Abteilung, die bei der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft für die Ausstellung dieser Bescheinigung zuständig ist

Abteilung

 

Anschrift der zuständigen Behörde

 

E-Mail-Adresse der für die Ausstellung der Bescheinigung zuständigen Abteilung

 

Abschnitt 2:   Angaben zur Verwaltungsgesellschaft, für die die Bescheinigung ausgestellt wird

Verwaltungsgesellschaft

 

LEI der Verwaltungsgesellschaft

 

Nationale Kennnummer der Verwaltungsgesellschaft (sofern vorhanden)

 

Herkunftsmitgliedstaat der Verwaltungsgesellschaft

 

Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)

 

Abschnitt 3:   Angaben zum Anlegerentschädigungssystem

Anlegerentschädigungssystem

 

Anschrift des Anlegerentschädigungssystems

 

Eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz des Anlegerentschädigungssystems (falls abweichend von der Anschrift)

 

Angaben zur Website des Anlegerentschädigungssystems

 

(Die Bescheinigung ist von einem Vertreter der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des OGAW zu unterzeichnen und zu datieren. Die/der Unterzeichnende hat ihren/seinen vollständigen Namen und ihre/seine Funktion anzugeben.)

Datum

 

Name und Funktion der/des Unterzeichnenden

 

Unterschrift