ANHANG IV
Bescheinigung der zuständigen Behörde über Entschädigungssysteme für den Anlegerschutz gemäß Artikel 17 Absatz 3 Unterabsatz 1 und Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG
BESCHEINIGUNG AUSGESTELLT VON ______________________________________ (Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft)
Abschnitt 1: Abteilung, die bei der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft für die Ausstellung dieser Bescheinigung zuständig ist
Abteilung |
|
Anschrift der zuständigen Behörde |
|
E-Mail-Adresse der für die Ausstellung der Bescheinigung zuständigen Abteilung |
|
Abschnitt 2: Angaben zur Verwaltungsgesellschaft, für die die Bescheinigung ausgestellt wird
Verwaltungsgesellschaft |
|
LEI der Verwaltungsgesellschaft |
|
Nationale Kennnummer der Verwaltungsgesellschaft (sofern vorhanden) |
|
Herkunftsmitgliedstaat der Verwaltungsgesellschaft |
|
Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift) |
|
Abschnitt 3: Angaben zum Anlegerentschädigungssystem
Anlegerentschädigungssystem |
|
Anschrift des Anlegerentschädigungssystems |
|
Eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz des Anlegerentschädigungssystems (falls abweichend von der Anschrift) |
|
Angaben zur Website des Anlegerentschädigungssystems |
|
(Die Bescheinigung ist von einem Vertreter der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des OGAW zu unterzeichnen und zu datieren. Die/der Unterzeichnende hat ihren/seinen vollständigen Namen und ihre/seine Funktion anzugeben.)
Datum |
|
Name und Funktion der/des Unterzeichnenden |
|
Unterschrift |
|