Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

ANHANG III - Muster für die Übermittlung von Angaben durch die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats einer Verwaltungsgesellschaft an die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absatz 2 oder Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG

ANHANG III

Muster für die Übermittlung von Angaben durch die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats einer Verwaltungsgesellschaft an die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absatz 2 oder Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG

ANZEIGESCHREIBEN

ÜBERMITTLUNG VON ANGABEN GEMÄẞ ARTIKEL 17 ABSATZ 2 ODER ARTIKEL 18 ABSATZ 1 DER RICHTLINIE 2009/65/EG ZUR MITTEILUNG EINER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ÜBER DIE BEABSICHTIGTE AUSÜBUNG VON TÄTIGKEITEN, FÜR DIE IHR IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT DIE ZUGELASSUNG ERTEILT WURDE.

IN _____________________________________ (Aufnahmemitgliedstaat(en))

Werden durch diese Mitteilung Angaben eines früheren Anzeigeschreibens aktualisiert? Ja ☐ Nein☐

Falls Sie „Ja“ angekreuzt haben, füllen Sie bitte nur die Felder mit den aktualisierten Angaben aus. Datum des letzten Anzeigeschreibens: _______________

INHALTSVERZEICHNIS

TEIL 1 —

Angaben zur Verwaltungsgesellschaft

TEIL 2 —

Angaben, die von der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2009/65/EG zu übermitteln sind, um ihre Tätigkeiten in dem/den Aufnahmemitgliedstaat(en) über eine Zweigniederlassung ausüben zu können

Abschnitt 1:

Angaben zur Zweigniederlassung

Abschnitt 2:

Geschäftsplan der Zweigniederlassung

Abschnitt 3:

Organisationsstruktur der Zweigniederlassung

Abschnitt 4:

Einstellung des Geschäftsbetriebs der Zweigstelle

TEIL 3 —

Tätigkeiten im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs

TEIL 1

Angaben zur Verwaltungsgesellschaft

Angaben zur Verwaltungsgesellschaft

Verwaltungsgesellschaft (1)

 

LEI der Verwaltungsgesellschaft (1)

 

Nationale Kennnummer der Verwaltungsgesellschaft (sofern vorhanden) (1)

 

Herkunftsmitgliedstaat der Verwaltungsgesellschaft (1)

 

Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)

 

Angaben zur Website der Verwaltungsgesellschaft

 


Kontaktdaten der bei der Verwaltungsgesellschaft zuständigen Abteilung (oder Kontaktstelle)

Abteilung (oder Kontaktstelle)

 

Telefonnummer

 

E-Mail-Adresse

 


Angaben zu Dritten (sofern die Verwaltungsgesellschaft einen Dritten mit der Mitteilung beauftragt hat)

Dritter

 

Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)

 

Abteilung (oder Kontaktstelle)

 

Telefonnummer

 

E-Mail-Adresse

 


Kontaktstelle, die für die Inrechnungstellung oder die Mitteilung etwaiger geltender behördlicher Gebühren oder Entgelte (sofern zutreffend) zuständig ist (2)

Name der Stelle

 

Abteilung (oder Kontaktstelle)

 

Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)

 

Telefonnummer

 

E-Mail-Adresse

 


Bitte geben Sie an, welche der in diesem Abschnitt angegebenen E-Mail-Adressen (Kontaktstelle bei der Verwaltungsgesellschaft, Kontaktstelle bei dem beauftragten Dritten oder Kontaktstelle für die Rechnungsstellung) die bevorzugte Adresse für die Übermittlung vertraulicher Informationen (z. B. Login und Passwort für den Zugang zu nationalen Meldesystemen) durch die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats ist.

 

Einzelheiten zu Entschädigungssystemen für den Anlegerschutz sind der Anlage „Angaben zu Entschädigungssystemen, die gemäß Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG den Schutz der Anleger sicherstellen sollen“ zu entnehmen.

TEIL 2

Angaben, die von der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2009/65/EG zu übermitteln sind, um ihre Tätigkeiten in dem/den Aufnahmemitgliedstaat(en) über eine Zweigniederlassung ausüben zu können

Dieser Teil ist nur auszufüllen, wenn die Verwaltungsgesellschaft die Errichtung einer Zweigniederlassung im Aufnahmemitgliedstaat beabsichtigt. Beabsichtigt die Verwaltungsgesellschaft, ihre Tätigkeiten im Aufnahmemitgliedstaat ausschließlich im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs auszuüben, ist dieser Teil leer zu lassen und Teil 3 auszufüllen.

Abschnitt 1:   Angaben zur Zweigniederlassung

Angaben zur Zweigniederlassung

Name der Zweigniederlassung (3)

 

Nationale Kennnummer der Zweigniederlassung im Herkunftsmitgliedstaat der Verwaltungsgesellschaft (sofern vorhanden) (3)

 

Nationale Kennnummer der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig ist (sofern vorhanden) (3)

 

Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift) (3)

 

Angaben zur Website der Zweigniederlassung (falls abweichend von der Website der Verwaltungsgesellschaft)

 


Abteilung (oder Kontaktstelle), bei der in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung ansässig ist, Unterlagen angefordert werden können

Abteilung (oder Kontaktstelle)

 

Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)

 

Telefonnummer

 

E-Mail-Adresse

 

Abschnitt 2:   Geschäftsplan der Zweigniederlassung

Die Zweigniederlassung führt in dem/den Aufnahmemitgliedstaat(en) die folgenden Tätigkeiten aus und erbringt die folgenden Dienstleistungen:

Anlageverwaltung

Vertrieb

Administrative Tätigkeiten

gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Fondsverwaltung vorgeschriebene Rechnungslegungsdienstleistungen

Bearbeitung von Kundenanfragen

Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen)

Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften

Führung des Anlegerregisters

Gewinnausschüttung

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate)

Führung von Aufzeichnungen

Nebendienstleistungen

individuelle Verwaltung einzelner Portfolios — einschließlich der Portfolios von Pensionsfonds — mit einem Ermessensspielraum im Rahmen eines Mandats der Anleger, sofern die betreffenden Portfolios eines oder mehrere der in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) genannten Instrumente enthalten

Anlageberatung in Bezug auf eines oder mehrere der in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU genannten Instrumente

Verwahrung und technische Verwaltung in Bezug auf die Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen

Bitte erläutern Sie, wie die Zweigniederlassung zur Strategie der Verwaltungsgesellschaft beitragen wird.

 

Bitte erläutern Sie, ob die Verwaltungsgesellschaft einer Gruppe angehört und wenn ja, wie die Zweigniederlassung zur Strategie der Gruppe beitragen wird.

 

Bitte erläutern Sie die Strategie der Zweigniederlassung (z. B. Angabe des erwarteten Geschäftsvolumens, der Kategorien von Anlegern, mit denen die Verwaltungsgesellschaft Geschäfte machen wird, und in welcher Form die Verwaltungsgesellschaft diese Anleger akquirieren und mit ihnen Geschäfte betreiben wird).

 

Bitte übermitteln Sie Ergebnis- und Zahlungsstromprognosen für die ersten 36 Monate.

 

Abschnitt 3:   Organisationsstruktur der Zweigniederlassung

Beschreibung der funktionellen, geografischen und gesetzlich vorgeschriebenen Berichtswege

 


Beschreibung der Stellung der Zweigniederlassung in der Unternehmensstruktur der Verwaltungsgesellschaft bzw. der Gruppe, wenn die Verwaltungsgesellschaft einer Gruppe angehört

 


Beschreibung der Regelungen für die Berichterstattung durch die Zweigniederlassung gegenüber dem Hauptsitz der Verwaltungsgesellschaft

 


Beschreibung des von der Verwaltungsgesellschaft auf Ebene der Zweigniederlassung gemäß den Artikeln 40 bis 43 der Richtlinie 2010/43/EU der Kommission (5) eingerichteten Risikomanagementverfahrens

 


Übersicht über die auf Ebene der Zweigniederlassung eingerichteten Systeme und Kontrollen gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2024/911 der Kommission (6)

 


Beschreibung der Vorkehrungen zur Einhaltung der vom Aufnahmemitgliedstaat der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2009/65/EG erlassenen Regeln

 


Beschreibung der eingerichteten Verfahren und der Personal- und Sachausstattung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

 


Organisationsplan der Zweigniederlassung

 

Abschnitt 4:   Einstellung des Geschäftsbetriebs der Zweigstelle

Dieser Abschnitt ist bei einer erstmaligen Mitteilung nicht auszufüllen. Er ist nur auszufüllen, wenn eine frühere Mitteilung aktualisiert wird und die Einstellung des Geschäftsbetriebs der Zweigniederlassung beabsichtigt ist.

Einzelheiten und Verfahren zur Abwicklung des Geschäftsbetriebs, einschließlich Angaben dazu, wie die Anlegerinteressen im Aufnahmemitgliedstaat geschützt, Beschwerden beigelegt und etwaige ausstehende Verbindlichkeiten beglichen werden sollen

 


Zeitplan für die vorgesehene Einstellung

 

TEIL 3

Tätigkeiten im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs

Dieser Teil ist nur auszufüllen, wenn die Verwaltungsgesellschaft die Ausübung ihrer Tätigkeiten im Aufnahmemitgliedstaat im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs beabsichtigt. Beabsichtigt die Verwaltungsgesellschaft, ihre Tätigkeiten im Aufnahmemitgliedstaat ausschließlich über eine Zweigniederlassung auszuüben, ist dieser Teil leer zu lassen und Teil 2 auszufüllen.

Die Verwaltungsgesellschaft führt in dem/den Aufnahmemitgliedstaat(en) die folgenden Tätigkeiten aus und erbringt die folgenden Dienstleistungen:

Anlageverwaltung

Vertrieb

Administrative Tätigkeiten

gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Fondsverwaltung vorgeschriebene Rechnungslegungsdienstleistungen

Bearbeitung von Kundenanfragen

Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen)

Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften

Führung des Anlegerregisters

Gewinnausschüttung

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate)

Führung von Aufzeichnungen

Nebendienstleistungen

individuelle Verwaltung einzelner Portfolios — einschließlich der Portfolios von Pensionsfonds — mit einem Ermessensspielraum im Rahmen eines Mandats der Anleger, sofern die betreffenden Portfolios eines oder mehrere der in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU genannten Instrumente enthalten

Anlageberatung in Bezug auf eines oder mehrere der in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU genannten Instrumente

Verwahrung und technische Verwaltung in Bezug auf die Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen

Bitte erläutern Sie, wie die Tätigkeiten im Aufnahmemitgliedstaat zur Strategie der Verwaltungsgesellschaft beitragen werden und, falls die Verwaltungsgesellschaft einer Gruppe angehört, wie die Tätigkeiten im Aufnahmemitgliedstaat zur Strategie der Gruppe beitragen werden.

 

Datum

 

Name und Funktion der/des Unterzeichnenden

 

Unterschrift

 


(1)  Dieses Feld ist auch bei einer Aktualisierung von Angaben auszufüllen.

(2)  Bitte geben Sie nur eine Kontaktstelle für die Inrechnungstellung oder die Mitteilung etwaiger geltender behördlicher Gebühren oder Entgelte gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/1156 und Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/955 der Kommission an. Diese Kontaktstelle kann mit der angegebenen Kontaktstelle bei der Verwaltungsgesellschaft oder bei einem beauftragten Dritten identisch sein.

(3)  Dieses Feld ist auch bei einer Aktualisierung von Angaben auszufüllen, sofern Angaben zur Zweigniederlassung gemacht werden.

(4)  Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349).

(5)  Richtlinie 2010/43/EU der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft (ABl. L 176 vom 10.7.2010, S. 42).

(6)  Delegierte Verordnung (EU) 2024/911 der Kommission vom 15. Dezember 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Angaben, die zu den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Verwaltungsgesellschaften und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zu übermitteln sind (ABl. L, 2024/911, 25.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/911/oj).