Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 3 - Suchfunktion

Artikel 3

Suchfunktion

1.   Das EEZP bietet folgende Suchkriterien an:

a)

Name des Emittenten, von dem die vorgeschriebenen Informationen stammen;

b)

eindeutige Kennung für Emittenten gemäß Artikel 7;

c)

Herkunftsmitgliedstaaten des Emittenten im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe i der Richtlinie 2004/109/EG;

d)

Klassifizierung der vorgeschriebenen Informationen gemäß Artikel 9 Absatz 2.

2.   Das EEZP ermöglicht den Endnutzern die Suche nach den Namen von Emittenten in allen verfügbaren Sprachfassungen der bei amtlich bestellten Systemen gespeicherten Namen von Emittenten.

3.   Das EEZP liefert die Suchergebnisse nach den vom Endnutzer gewählten Suchkriterien. Die Suchergebnisse werden in Form einer Liste von Metadaten gemäß Abschnitt A des Anhangs dargestellt.