Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 1 - Delegierte Verordnung 2016/1437

Artikel 1

Das Europäische elektronische Zugangsportal

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) richtet das Europäische elektronische Zugangsportal (EEZP) als Webportal für den Zugang zu vorgeschriebenen Informationen ein, um den Endnutzern die Suche nach vorgeschriebenen Informationen, die bei den amtlich bestellten Systemen gespeichert sind, zu ermöglichen. Das Webportal ist über die Website der ESMA zugänglich.