Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 10 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 10

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Artikel 7 und 9 gelten ab dem 1. Januar 2017.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 19. Mai 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER