Aktualisiert 18/09/2024
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ANHANG III - Formular für die Beantwortung eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch und für den Informationsaustausch ohne vorherige Aufforderung

ANHANG III

Formular für die Beantwortung eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch und für den Informationsaustausch ohne vorherige Aufforderung

Beantwortung eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch

Aktenzeichen:

Datum:

Allgemeine Informationen

Zuständige nationale Behörde

ESMA

Mitgliedstaat:

Ersuchende zuständige Behörde:

Anschrift:

Anschrift

(Kontaktdaten der Anlaufstelle):

Bezeichnung:

Telefon:

E-Mail:

AN:

Mitgliedstaat:

Empfänger:

Anschrift:

(Kontaktdaten der Anlaufstelle):

Bezeichnung:

Telefon:

E-Mail:

Sehr geehrte(r) [Namen einfügen],

wir bestätigen, dass Ihr Ersuchen vom [TT.MM.JJJJ] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen einfügen] von uns bearbeitet wurde [[im Falle eines Informationsaustauschs ohne vorherige Aufforderung nicht zutreffend].

Eingeholte Informationen

[Liegen die Informationen vor, legen Sie diese bitte hier dar oder erläutern Sie, wie sie zur Verfügung gestellt werden.]

[Im Falle eines Informationsaustauschs ohne vorherige Aufforderung geben Sie bitte an, welche Informationen unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden.]

[Die bereitgestellten Informationen sind vertraulich und werden gemäß [Bestimmung aus der Verordnung (EU) 2020/1503 einfügen] und unter der Voraussetzung, dass sie gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2020/1503 vertraulich behandelt werden, an [Bezeichnung der ersuchenden Behörde einfügen] übermittelt.] [oder] [Die bereitgestellten Informationen können gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1503 bekannt gegeben werden.]

Bitte erläutern Sie gegebenenfalls jede Klarstellung, die Sie im Zusammenhang mit den konkreten angeforderten Informationen benötigen:

Bitte geben Sie auf eigene Initiative sämtliche wichtigen Informationen an, die bei der Zusammenarbeit oder dem Informationsaustausch für die Zwecke des Ersuchens weiter hilfreich sein könnten:

Alle übermittelten personenbezogenen Daten werden von der ESMA gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und von den jeweils zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet. Insbesondere tragen sowohl die ESMA als auch die jeweils zuständigen Behörden dafür Sorge, dass den betroffenen Personen alle einschlägigen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, wie es in KAPITEL III „Rechte der betroffenen Person“ Abschnitt 2 „Informationspflicht und Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten“ der vorgenannten Verordnungen vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]