Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 28/06/2023

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
08/06/2023
Delegierte Verordnung 2023/1117 veröffentlicht im ABl.
05/07/2021
EBA/RTS/2021/07 and EBA/ITS/2021/05
Finaler Entwurf veröffentlicht
24/02/2021
EBA/CP/2021/04
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2023/1117

Delegierte Verordnung (EU) 2023/1117 der Kommission vom 12. Januar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Anforderungen an Art und Typ der zwischen den zuständigen Behörden von Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaaten auszutauschenden Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Informationen auf konsolidierter BasisArtikel 2 - Informationen über die Verwaltungs- und Eigentumsstruktur von Wertpapierfirmen, die ihre Tätigkeit über eine Zweigniederlassung ausübenArtikel 3 - Informationen zur Einhaltung der EigenmittelanforderungenArtikel 4 - Informationen über die Einhaltung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem Konzentrationsrisiko und der Anforderungen an die Liquiditätsdeckung der WertpapierfirmaArtikel 5 - Informationen über Verwaltungs- und RechnungslegungsverfahrenArtikel 6 - Informationen über die internen KontrollmechanismenArtikel 7 - Informationen zu anderen Faktoren, die das von der Wertpapierfirma ausgehende Risiko beeinflussen können.Artikel 8 - Informationen über allgemeine NichteinhaltungArtikel 9 - Unterrichtung über Aufsichtsmaßnahmen und SanktionenArtikel 10 - Informationen über die Vorkehrungen für KrisensituationenArtikel 11 - Informationen von Behörden des AufnahmemitgliedstaatsArtikel 12 - Informationen über grenzübergreifend tätige DienstleisterArtikel 13 - Inkrafttreten