Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 25/10/2024
Änderungen
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Artikel 13 - Delegierte Verordnung 2024/2759

Artikel 13

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.