Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 9 - Organisationsplan

Artikel 9

Organisationsplan

Ein Zulassungsantrag umfasst einen Organisationsplan, in dem die Organisationsstruktur des beantragenden Zentralverwahrers beschrieben wird. Dieser Organisationsplan enthält folgende Informationen:

a)

Namen und Aufgaben der in den folgenden Positionen verantwortlichen Personen:

i)

Geschäftsleitung;

ii)

für die operativen Funktionen zuständige Geschäftsführer nach Artikel 47 Absatz 3;

iii)

Leiter aller Zweigniederlassungen des beantragenden Zentralverwahrers;

iv)

weitere Positionen von Bedeutung im Zusammenhang mit den Geschäftsabläufen des beantragenden Zentralverwahrers;

b)

die Mitarbeiterzahl jeder Abteilung und jeder operativen Einheit.