Artikel 15
Vertraulichkeit
1. Ein Zulassungsantrag umfasst die Strategien und Verfahren des beantragenden Zentralverwahrers zur Verhinderung der nicht autorisierten Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen. Vertrauliche Angaben umfassen die folgenden Informationen:
a) |
Informationen in Bezug auf Teilnehmer, Kunden, Emittenten oder andere Nutzer der Dienstleistungen des beantragenden Zentralverwahrers; |
b) |
sonstige Informationen, die dem beantragenden Zentralverwahrer infolge seiner Geschäftstätigkeit vorliegen und die nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen. |
2. Ein Zulassungsantrag umfasst folgende Informationen zum Zugang von Mitarbeitern bezüglich der dem beantragenden Zentralverwahrer vorliegenden Informationen:
a) |
die internen Verfahren in Bezug auf Berechtigungen für den Zugang zu Informationen, die einen sicheren Datenzugang sicherstellen; |
b) |
eine Beschreibung sämtlicher Einschränkungen bei der Nutzung von Daten aus Gründen der Vertraulichkeit. |