Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 12 - Compliance-, interne Kontrollfunktion und interne Auditfunktion

Artikel 12

Compliance-, interne Kontrollfunktion und interne Auditfunktion

1.   Ein Zulassungsantrag umfasst eine Beschreibung der Verfahren des beantragenden Zentralverwahrers für die interne Meldung von Verstößen nach Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.

2.   In einem Zulassungsantrag sind die folgenden Informationen zu den internen Prüfstrategien und -verfahren des beantragenden Zentralverwahrers nach Artikel 51 zu nennen, darunter:

a)

eine Beschreibung der Instrumente für die Überwachung und Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Prüfsysteme des beantragenden Zentralverwahrers;

b)

eine Beschreibung der Instrumente für Kontrolle und Schutz der Informationsverarbeitungssysteme des beantragenden Zentralverwahrers;

c)

eine Beschreibung der Entwicklung und Anwendung der Methode für die interne Prüfung des beantragenden Zentralverwahrers;

d)

ein dreijähriges Arbeitsprogramm der internen Auditfunktion für die Zeit ab Antragstellung;

e)

eine Beschreibung der Aufgaben und Qualifikationen jeder einzelnen für die interne Prüfung nach Artikel 47 Absatz 3 Buchstabe d im Rahmen der Überwachung des Prüfausschusses nach Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe b zuständigen Person.

3.   Ein Zulassungsantrag umfasst die folgenden Angaben zur Compliance und internen Kontrollfunktion des beantragenden Zentralverwahrers nach Artikel 47 Absatz 3 Buchstabe c:

a)

eine Beschreibung der Aufgaben und Qualifikationen der für Compliance und die interne Kontrollfunktion zuständigen Personen sowie sämtlicher anderer an den Compliance-Bewertungen beteiligter Mitarbeiter, einschließlich einer Erläuterung der Mittel, anhand derer die Unabhängigkeit der Compliance- und internen Kontrollfunktion von den übrigen Unternehmenseinheiten sichergestellt wird;

b)

die Strategien und Verfahren der Compliance- und internen Kontrollfunktion, einschließlich einer Beschreibung der Compliance-Aufgaben des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung;

c)

falls vorhanden, den jüngsten internen Bericht der Beauftragten für Compliance und interne Kontrolle oder etwaiger anderer an Compliance-Bewertungen beim beantragenden Zentralverwahrer beteiligten Mitarbeiter.