Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 16 - Nutzerausschuss

Artikel 16

Nutzerausschuss

Ein Zulassungsantrag umfasst folgende Informationen über jeden Nutzerausschuss:

a)

das Mandat des Nutzerausschusses;

b)

die Steuerungsmechanismen des Nutzerausschusses;

c)

die Arbeitsweise des Nutzerausschusses;

d)

die Aufnahmekriterien und das Wahlverfahren für die Mitglieder des Nutzerausschusses;

e)

eine Liste der vorgeschlagenen Mitglieder des Nutzerausschusses und die Angabe ihrer Interessen, die sie vertreten.