Aktualisiert 19/09/2024
Nicht mehr in Kraft seit 07/01/2018

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 9

Artikel 9

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 8. Oktober 2014

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO