Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 11 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 11

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab demselben Tag.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 10. März 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN