Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft seit 20/06/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
17/06/2022
Delegierte Verordnung 2022/930 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2022/930

Delegierte Verordnung (EU) 2022/930 der Kommission vom 10. März 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festsetzung der mit der Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdienstleistern durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde verbundenen Gebühren

ErwägungsgründeArtikel 1 - BegriffsbestimmungArtikel 2 - Antrags- und ZulassungsgebührenArtikel 3 - JahresaufsichtsgebührenArtikel 4 - Zugrunde zu legender UmsatzArtikel 5 - Allgemeine ZahlungsmodalitätenArtikel 6 - Zahlung von Antrags- und ZulassungsgebührenArtikel 7 - Zahlung von JahresaufsichtsgebührenArtikel 8 - Rückvergütung an die zuständigen nationalen BehördenArtikel 9 - Übergangsbestimmung für 2022Artikel 10 - Übergangsbestimmung für 2023Artikel 11 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn