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Artikel 10 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 10

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 7.Juni 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER