Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 02/06/2016
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Artikel 9 - Ermittlung der Eigenmittelanforderungen anhand des Szenario-Ansatzes

Artikel 9

Ermittlung der Eigenmittelanforderungen anhand des Szenario-Ansatzes

Im Rahmen des Szenario-Ansatzes werden die Eigenmittelanforderungen für das Nicht-Delta-Risiko von Optionen oder Optionsscheinen anhand folgender Schritte berechnet:

a) 

Für jede einzelne Option und jeden einzelnen Optionsschein werden die in Artikel 8 genannten Szenarien zur Berechnung des simulierten Nettoverlusts oder -gewinns innerhalb jedes Szenarios angewendet. Bei dieser Simulation werden Methoden zur vollständigen Neubewertung genutzt, d. h. die Preisänderungen werden mit Hilfe von Preisfindungsmodellen und ohne Rückgriff auf lokale Annäherungen dieser Modelle simuliert;

b) 

für jede spezielle Art zugrunde liegender Positionen im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 werden die nach Buchstabe a ermittelten Werte unter Bezugnahme auf die einzelnen Szenarien aggregiert;

c) 

für jede spezielle Art zugrunde liegender Positionen im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 gilt als „relevantes Szenario“ das Szenario, bei dem die in Schritt b ermittelten Werte zum höchsten Verlust oder, sofern keine Verluste eintreten, zum niedrigsten Gewinn führen;

d) 

für jede spezielle Art zugrunde liegender Positionen im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 werden die Eigenmittelanforderungen gemäß der in Anhang II erläuterten Formel berechnet;

e) 

die Eigenmittelanforderungen der Nicht-Delta-Risiken von Optionen oder Optionsscheinen entsprechen der Summe aller Eigenmittelanforderungen, die bei der Berechnung nach Schritt d für alle speziellen Arten zugrunde liegender Positionen im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 ermittelt werden.