Aktualisiert 24/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 02/06/2016
Änderungen
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Artikel 10 - Inkrafttreten

Artikel 10

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.