Aktualisiert 14/04/2026
In Kraft

Fassung vom: 02/06/2016
Änderungen (1)
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 528/2014

Artikel 2

Nur Institute, die Optionen und Optionsscheine lediglich kaufen, dürfen den vereinfachten Ansatz anwenden.

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